Elektroschrott in Europa: Belgien
Sammlungs- und Recyclingregelungen
Sammlungs- und Recyclingregelungen in Belgien
Die belgischen WEEE-Bestimmungen (Raste Elektrisch und Elektronisch Equipe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte) unterliegen in den einzelnen Regierungsbezirken den folgenden Regelungen:
- In Flandern (Flämisch) durch Ergänzungen des am 1. Dezember 2004 in Kraft getretenen Vlaams Reglement Inzake Afvalvoorkoming en Beheer (VLAREA)
- In Wallonien durch eine Ergänzung des geltenden Dekrets zur Herstellerverantwortung vom 3. Januar 2005
- In der Hauptstadtregion Brüssel des geltenden Dekrets zur Herstellerverantwortung vom 3. Juni 2005
Im Rahmen der WEEE-Bestimmungen für die einzelnen belgischen Regierungsbezirke ist TE verpflichtet, die Kosten für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher nach dem 13. August 2005 erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu tragen, die Ihre Altgeräte eins zu eins ersetzen. Die Altgeräte, die durch Ihren Kauf eines neuen Geräts von TE ersetzt werden, gelten als historische Altgeräte.
Im Rahmen der Bestimmungen der einzelnen Regierungsbezirke ist TE zudem verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 13. August 2005 von TE erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die für den Zeitpunkt gelten, ab dem die Neugeräte zu Elektroschrott werden. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet.
TE ist dem Konformitätsprogramm Recupel beigetreten, um alle WEEE-Sammel- und Recyclingaspekte für Belgien zu erfüllen. Wenden Sie sich an Recupel, um die Abholung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu organisieren.
Konformitätsprogramm | Telefonnummer | Faxnummer | Registrierung | |
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Recupel | 0800 403 88 | + 32 2 706 86 24 |
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