TE Connectivity veröffentlicht Endergebnis des Übernahmeangebots für Aktien der First Sensor AG nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
Veröffentlicht
09/24/19
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SCHAFFHAUSEN, Schweiz – 24. September 2019 – TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (TE Holding), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) (TE), einem weltweit führenden Technologieunternehmen in den Bereichen Sensor- und Verbindungslösungen, hat heute das Endergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Aktien der First Sensor AG (XTRA: SIS) (First Sensor), einem in Deutschland ansässigen Sensorhersteller (ISIN DE0007201907), veröffentlicht. Die weitere Annahmefrist war am 19. September 2019 abgelaufen. Mit Ablauf der weiteren Annahmefrist können keine weiteren First Sensor Aktien in das Übernahmeangebot eingereicht werden.
TE hat sich insgesamt 7.380.905 First Sensor Aktien gesichert, was rund 71,87 Prozent des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von First Sensor entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat von First Sensor unterstützen das Angebot von TE.
Der Vollzug des Angebots hängt noch von außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben in Deutschland und den Vereinigten Staaten ab. TE geht davon aus, dass die Akquisition bis spätestens zur Jahresmitte 2020 abgeschlossen sein wird.
Über die First Sensor AG
Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in Schlüsselkunden und -produkten, Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der First Sensor AG (die “Gesellschaft“) dar. Die endgültigen Bedingungen sowie weitere für das Angebot relevante Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage veröffentlicht, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen für das Angebot relevante Dokumente zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche Übernahmeangebot ist nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht worden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird im Einklang mit diesem interpretiert.
Soweit nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird TE Connectivity Sensors Germany Holding AG und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für TE Connectivity Sensors Germany Holding AG oder mit ihr verbundene Unternehmen, sofern der Fall) möglicherweise während oder nach der Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind, oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar oder umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verleihen, erwerben oder veranlassen zu erwerben. Solche Erwerbe oder jegliche Veranlassung zum Erwerb werden allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des US Securities Exchange Act, sofern anwendbar, entsprechen. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Informationen über solche Käufe in Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über derartige Erwerbe oder Veranlassungen zur Vornahme von Erwerben in Deutschland öffentlich bekannt gemacht werden, gelten solche Informationen auch als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Finanzberater der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG im Rahmen des gewöhnlichen Handels Wertpapiere der Gesellschaft handeln, was Erwerbe oder Veranlassungen von Erwerben solcher Wertpapiere umfassen kann.
US-Aktionäre bitten wir zu beachten, dass das öffentliche Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften wie Bestimmungen hinsichtlich des Annahmezeitraums, der Abwicklung, Rücktrittsrechten, Verzicht auf Bedingungen und Zeitpunkten von Zahlungen unterliegt, die von den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben für US-Angebote (US domestic tender offers) abweichen. Zudem kann der Erhalt von Geldleistungen eines US-Aktionärs im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot einen zu besteuernden Umsatz für Zwecke des Einkommenssteuerrechts der Vereinigten Staaten sowie anwendbarem Recht der jeweiligen Bundesstaaten und Gemeinden sowie ausländischen und sonstigen Steuerrechtsvorschriften darstellen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund dringend empfohlen, einen unabhängigen professionellen Berater bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots ergeben können, zu konsultieren. Weder die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission) noch die Aufsichtsbehörden der jeweiligen US-Bundesstaaten haben (a) das öffentliche Übernahmeangebot genehmigt oder (b) den Wert oder die Angemessenheit des beabsichtigten öffentlichen Übernahmeangebots bestätigt. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Rechtsverstoß in den Vereinigten Staaten dar.