Elektroschrott in Europa: Frankreich
Sammlungs- und Recyclingregelungen
Sammlungs- und Recyclingregelungen in Frankreich
Unter dem am 13. August 2005 in Kraft getretenen französischen Dekret zur Elektro- und Elektronik-Altgerätevermeidung und -wirtschaft (WEEE-Dekret) unterliegt die Finanzierung des Sammelns und Recycelns von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE, Raste Elektrisch ad Elektronisch Equipe), die vor dem 13. August 2005 erworben wurden, der Verantwortung des Kunden. Dies gilt unabhängig davon, ob Altgeräte durch ein neues, von TE erworbenes Gerät ersetzt werden. Geräte, die vor dem 13. August 2005 erworben wurden, gelten als historische Altgeräte.
Im Rahmen des Dekrets ist TE zudem verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 13. August 2005 von TE erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die für den Zeitpunkt gelten, ab dem die Neugeräte zu Elektroschrott werden. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet.
TE ist dem Konformitätsrogramm Ecologic beigetreten, um alle Aspekte der WEEE-Sammlung und des Recyclings in Frankreich zu verwalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ecologic.
Konformitätsprogramm | Website | Telefonnummer |
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