Elektroschrott in Europa: Italien
Sammlungs- und Recyclingregelungen
Sammlungs- und Recyclingregelungen in Italien
Im Rahmen des am 13. August 2005 in Kraft getretenen Dekrets zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EC ist TE verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher nach dem 31. Dezember 2010 erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die Ihre Altgeräte eins zu eins ersetzen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das Gewicht der Altgeräte weniger als das Doppelte der Neuerwerbung beträgt. Die Altgeräte, die durch Ihren Kauf eines neuen Geräts von TE ersetzt werden, gelten als historische Altgeräte.
Im Rahmen des Dekrets ist TE zudem verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 31. Dezember 2010 von TE erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die für den Zeitpunkt gelten, ab dem die Neugeräte zu Elektroschrott werden. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet.
TE ist dem Konformitätsprogramm ECOLIGHT beigetreten, um alle WEEE-Sammel- und Recyclingaspekte für Italien zu erfüllen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an ECOLIGHT.
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