Elektroschrott in Europa: Polen
Sammlungs- und Recyclingregelungen
Sammlungs- und Recyclingregelungen in Polen
Im Rahmen des am 21. Oktober 2005 in Kraft getretenen polnischen Gesetzes zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist TE verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher nach dem 13. August 2005 erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die Ihre Altgeräte eins zu eins ersetzen. Die Altgeräte, die durch Ihren Kauf eines neuen Geräts von TE ersetzt werden, gelten als historische Altgeräte.
Im Rahmen des WEEE-Gesetzes ist TE verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 13. August 2005 von TE erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die für den Zeitpunkt gelten, ab dem die Neugeräte zu Elektroschrott werden. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet. TE-Kunden sollten beachten, dass die Verantwortungsverpflichtung der Hersteller zur Rücknahme neuer Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Polen noch nicht endgültig beschlossen wurde.
TE ist dem Konformitätsrogramm ElectroSystem beigetreten, um alle Aspekte der WEEE-Sammlung und des Recyclings in Polen zu verwalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die ElectroSystem.
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