Elektroschrott in Europa: Rumänien
Sammlungs- und Recyclingregelungen
Sammlungs- und Recyclingregelungen in Rumänien
Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie wurde in Rumänien Ende 2005 im Rahmen von fünf Regierungsentscheidungen und Ministerialverordnungen abgeschlossen. Im Rahmen dieser Bestimmungen ist TE verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher nach dem 1. Januar 2007 erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die Ihre Altgeräte eins zu eins ersetzen. Die Altgeräte, die durch Ihren Kauf eines neuen Geräts von TE ersetzt werden, gelten als historische Altgeräte.
Im Rahmen der Bestimmungen ist TE zudem verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 1. Januar 2007 vom Händler erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die für den Zeitpunkt gelten, ab dem die Neugeräte zu Elektroschrott werden. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet.
TE ist dem Konformitätsprogramm CCR Romania beigetreten, um alle WEEE-Sammel- und Recyclingaspekte für Rumänien zu erfüllen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an CCR Romania.
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