FAQs

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Erfahren Sie mehr über das Büro der Ombudsfrau von TE Connectivity

Welche Aufgaben hat die Ombudsfrau von TE?

Die TE Ombudsfrau ist eine unabhängige und unparteiische Ansprechpartnerin, an die sich Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Anteilseigner und andere Beteiligte wenden können, um auf vertraulichem Wege Bedenken zu äußern oder Probleme bezüglich Ethik und Compliance zu melden. Die Ombudsfrau berichtet direkt an das Audit Committee des Aufsichtsrates von TE und ist dafür verantwortlich, dass alle Fragen zeitnah, fair und angemessen bearbeitet werden.

Welche Probleme behandelt die Ombudsfrau üblicherweise?

Es werden Probleme aus unterschiedlichen Bereichen behandelt: Buchhaltung und Prüfungs-angelegenheiten, Ethik- und Compliance-Probleme, mutmaßliche Verstöße gegen TE Richtlinien oder unseren Guide to Ethical Conduct (Richtlinien zu ethischem Verhalten) und Bedenken über Fehlverhalten oder schlechte Behandlung.

Was sind die ConcernLINE und das ConcernNET?

Die ConcernLINE ist eine gebührenfreie Telefonhotline, über die Sie Bedenken bezüglich Compliance und Ethik oder andere Sachverhalte an das Büro der Ombudsfrau von TE melden können.  Die Telefonhotline ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche besetzt.  Das ConcernNET ist eine demselben Zweck dienende Internetplattform.  Jeder Anruf bei der ConcernLINE oder Eintrag im ConcernNET wird von einem externen Vertreter angenommen bzw. gelesen, der alle von Ihnen erhaltenen Informationen in der jeweiligen Landessprache dokumentiert und Ihnen eine Fallnummer und eine PIN mitteilt, mit denen Sie erforderlichenfalls nachfassen können.

Muss ich bei der Meldung eines Verstoßes meinen Namen angeben?

In vielen Teilen der Welt können Sie mögliche Verstöße anonym melden. Sie können die Entwicklung Ihres Falls nachverfolgen. Die Kommunikation mit den Ermittlern erfolgt – sofern erwünscht – anonym über Fallnummer und PIN.  In manchen Ländern ist eine anonyme Berichterstattung gesetzlich nicht zulässig.  In diesen Ländern werden Sie bei Ihrem Anruf bei der ConcernLINE oder Ihrer Meldung über das ConcernNET dahingehend informiert, dass Sie Ihren Namen angeben müssen.  Wir behandeln alle Meldungen und Untersuchungen so vertraulich wie möglich, um die Identität aller Beteiligten – Berichterstatter, des Fehlverhaltens, Beschuldigte und andere in die Untersuchung involvierte Personen – zu schützen.

Wann sollte ich die ConcernLINE oder das ConcernNET nutzen?

Auch wenn es in der Mehrzahl der Fälle ratsam ist, zunächst mit Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung zu sprechen, gibt es doch auch Situationen, in denen Sie einen Sachverhalt lieber einer unabhängigen Person melden oder selbst anonym bleiben möchten. In den folgenden Situationen können Sie Sachverhalte über die ConcernLINE oder das ConcernNET melden:

  • Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des Guide to Ethical Conduct von TE oder der in diesem Leitfaden behandelten Richtlinien haben.
  • Wenn Sie einen mutmaßlichen Verstoß gegen den Leitfaden, die TE Richtlinien oder geltende Gesetze melden möchten.
  • Wenn auf ein gemeldetes Problem nicht eingegangen wurde.
  • Wenn Sie vermuten, dass das Management in den von Ihnen zu meldenden Sachverhalt involviert oder nicht unparteiisch ist, und Sie nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Fragen oder Bedenken richten sollen.
  • Wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine Compliance- oder Ethik-Frage zu beurteilen.
  • Wenn Ihrer Ansicht nach ein Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Informationen vorliegt (andere IT-Probleme wie ein Computervirus oder eine Phishing-E-Mail sollten dem TEIS Service Desk gemeldet werden).

 

Wann sollte ich die ConcernLINE oder das ConcernNET NICHT nutzen?

Die ConcernLINE und das ConcernNET sind kein Ersatz für die direkte Kommunikation mit Ihrem Vorgesetzten vor Ort, einem Manager oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung, durch die Bedenken hinsichtlich normaler Betriebsabläufe oder Probleme angesprochen werden können, die vor Ort besser ausgeräumt werden können.  Alltägliche Probleme in Verbindung mit der Arbeit sollten direkt mit Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung besprochen werden.

Muss ich mit Vergeltungsmaßnahmen rechnen, wenn ich ein Problem melde?

TE Connectivity verfügt über eine Richtlinie gegen Vergeltungsmaßnahmen (Non-Retaliation Policy).  Wenn Bedenken angesprochen werden, kann TE Connectivity Probleme identifizieren und lösen, bevor sie eskalieren. Wir ermutigen alle Mitarbeiter, mutmaßliches Fehlverhalten zu melden.  TE Connectivity toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben mögliche Verstöße melden oder Bedenken äußern.  Wenn ein Mitarbeiter ein Problem in gutem Glauben gemeldet hat, kann diese Meldung nicht Anlass für die Verweigerung von Leistungen, Kündigung, Herabstufung, Suspendierung, Bedrohung, Belästigung, Diskriminierung oder eine andere nachteilige Behandlung sein.  Jeder Fall einer mutmaßlichen Vergeltungs-maßnahme muss dem Büro der Ombudsfrau gemeldet werden.

Ich weiß von einem Umstand, der gemeldet werden muss. Ich möchte jedoch nicht weiter involviert sein. Wie kann ich einen Sachverhalt anonym melden?

Sie können sich – sofern rechtlich zulässig – anonym an die ConcernLINE oder das ConcernNET wenden.  Beschreiben Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich, damit die Situation gründlich untersucht werden kann.  

Sollte ich ein von mir erkanntes Problem nicht mit meinem Kollegen besprechen, anstatt die ConcernLINE anzurufen?

Sie können mit Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder einem Mitarbeiter der Personal- oder Rechtsabteilung von TE sprechen, die ConcernLINE anrufen oder Probleme über das ConcernNET melden.  Wenn Ihre Bedenken durch ein Gespräch mit Ihrem Kollegen, Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung oder einem anderen Mitarbeiter vor Ort vollständig ausgeräumt werden können, ist eine Kontaktaufnahme über die ConcernLINE oder das ConcernNET nicht erforderlich. Über die ConcernLINE und das ConcernNET können Sie Situationen ansprechen, die auf einem der genannten direkten Wege nicht vollständig ausgeräumt werden können oder die Sie nicht direkt mit einer Person an Ihrem Standort besprechen möchten.